Rechtsanwalt
Arbeitsrecht Köln

Rechtsanwalt Arnd Potratz, Köln

Probleme mit dem Arbeitgeber – wie verhalte ich mich richtig?
Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?

Achtung: Im Fall einer Kündigung muss der Arbeitnehmer schnell reagieren! Es läuft eine kurze Klagefrist von nur 3 Wochen !

Das Arbeitsverhältnis enthält viel Konfliktpotential. Der Arbeitgeber behandelt den Arbeitnehmer unfair oder hält z.B. die Arbeitszeiten nicht ein, zahlt verspätet das Gehalt (oder gar nicht), spricht unberechtigte Abmahnungen oder gar die Kündigung aus.

Der Arbeitnehmer macht dann Folgendes:

Entweder sucht er das Gespräch mit dem Arbeitgeber, um die Situation zu klären oder – seien wir ehrlich – er meldet sich erst einmal krank. Beide Verhaltensweisen enden oft im Desaster, da der gegebenenfalls in seiner Existenz bedrohte Arbeitnehmer im Gespräch emotional reagiert und weiteres „Porzellan zerschlägt“. Im Fall der Krankmeldung wird der Arbeitgeber aller Wahrscheinlichkeit nach versuchen, den Arbeitnehmer „loszuwerden“. Dass die unberechtigte Krankmeldung überdies strafrechtliche Relevanz hat, sollte dem Arbeitnehmer klar sein.

Entscheidet er sich daher, proaktiv auf den Arbeitgeber zugehen, um – in bester Absicht – die Situation zu entschärfen, kann ihm nur empfohlen werden, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, der ihn auf das Gespräch vorbereitet bzw. zu seinen Ansprüchen berät oder alternativ auch sogleich für ihn an den Arbeitgeber herantritt. Der Arbeitnehmer ist dann erst einmal „aus der Gefahrenzone“.

Die anwaltliche Vertretung wird rational auf die Erreichung der Arbeitnehmerziele gerichtet sein. Ein professionell eingestellter Arbeitgeber wird das auch zu schätzen wissen, da ihm der Arbeitnehmer signalisiert, eine zügige, saubere Konfliktlösung herbeiführen und das Arbeitsverhältnis fortsetzen zu wollen. Ist sein Ziel stattdessen aber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so wird ihn der spezialisierte Fachanwalt auch hier sicher durch die Fallstricke eines Kündigungsschutzverfahrens oder eines Aufhebungsvertrages (Stichworte: Abfindung, Sperrfrist beim ALG I) begleiten.

Unabhängig davon, in welcher unangenehmen Situation Sie sich befinden:

Rufen Sie uns an!

Mobile Image Kündigung

Wir überprüfen umgehend, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist. Dabei richten wir den Fokus auch darauf, ob die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber möglich ist. Das hängt wiederum davon ab, welche Prozessrisiken für ihn bestehen, d.h. im Umkehrschluss, wie stark oder wie schwach Ihre Verhandlungsposition ist. Wir vertreten Sie hierbei außergerichtlich und gerichtlich.

Mobile Image Aufhebungsvertrag

Oft schlagen Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrages vor. Hier ist es wichtig, die Konditionen sorgfältig auszuhandeln und Sie abzusichern. Wir beraten und vertreten Sie zu sämtlichen Sprachregelungen, Abfindung, Freistellung und Zeugnis, damit Sie keine Nachteile erleiden. Selbstverständlich handeln wir den Vertrag auf Wunsch auch vollständig für Sie aus.

Mobile Image Änderungskündigung

Bei einer Änderungskündigung müssen Sie entscheiden, ob Sie das neue, meist schlechtere Arbeitsangebot des Arbeitgebers annehmen oder ablehnen. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Handlungsoptionen (Ablehnung, Annahme, Annahme unter Vorbehalt), damit Sie die beste Lösung finden.

Mobile Image Abmahnung

Wir beurteilen, ob das gerügte Verhalten tatsächlich eine Abmahnung rechtfertigt, ob sie verhältnismäßig ist und die formalen Vorraussetzungen erfüllt. Im Falle einer ungerechtfertigten Abmahnung kann mit einer Gegendarstellung oder mit einer Klage auf Entfernung aus der Personalakte reagiert werden.

Themen aus dem Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Nachfolgend finden Sie Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen:



Über die Kanzlei

Fachanwalt für Arbeitsrecht Arnd Potratz
  • Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität zu Bonn
  • 1. Staatsexamen mit Wahlfach Arbeitsrecht (1989)
  • Referendariat (1990 – 1992)
  • 2. Staatsexamen (1993)
  • Tätigkeit in arbeits- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien in den Großräumen Köln und Frankfurt/Main (1993 – 1998)
  • Selbständigkeit in Köln (1998)
  • Singularzulassung beim Oberlandesgericht Köln (1999 – 2002)
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht (2000)
Fachanwalt für Arbeitsrecht Arnd Potratz, Köln - Beratung und Vertretung von Vorständen